Große Koalition einigt sich am 03.06.2020 auf ein milliardenschweres Konjunkturprogramm.
Dieses Vorhaben beinhaltet u.a. die befristete Senkung der Mehrwertsteuer. Ab dem 1. Juli soll die Mehrwertsteuer für sechs Monate von 19 auf 16 Prozent abgesenkt werden. Die Zeit ist extrem knapp, um die Prozesse zu überprüfen und anzupassen.
Je größer die Anschaffung, desto größer die Steuerersparnis.
Bei einem Becher Joghurt ist die Senkung von 7 auf 5 Prozent sicher nicht so schnell im Geldbeutel spürbar, wie beispielsweise beim Kauf eines 40.000 € teuren Autos. Hier spart der Kunde 3 Prozet oder 1008,40 €. Infosern wäre damit der augenblicklich stark gebeutelten Autoindustrie geholfen. Allerdings hat der Coup den Haken, dass viele Unternehmen in der Krise erhebliche Umsatz- und Gewinneinbußen hinnehmen mussten. Für sie wäre es verlockend, die Preise unverändert zu lassen. Somit wirkt diese Steuersenkung nur, wenn Unternehmen die Preise an den Kunden auch weitergeben.
Bruttoversteuerung
Die Auswirkung der angekündigten Umsatzsteuersenkung durch die Regierungskoalition und deren konkrete Umsetzung muss nun schnellstmöglich in den zuständigen Ressorts erarbeitet und abgestimmt werden. Da die Anwendung des Steuersatzes vom Zeitpunkt abhängt, in dem die Lieferung oder die sonstige Leistung als ausgeführt gilt, müssen hier viele Aspekte bedacht werden.
So ist der Eigenverbrauch, die Einfuhrumsatzsteuer, der innergemeinschaftliche Erwerb und die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge) genauso betroffen, wie Rahmen- und Mietverträge, Daueraufträge, Teillieferungen, Voraus- und Anzahlungsvorgänge oder Jahresverträge, die schon vor Bekanntwerden der Senkung geschlossen wurden. Bedingt durch den Stichtag 31.12.2020, an dem die Steuersenkung wieder zurückgenommen wird, müssen die Unternehmen dafür Sorge tragen, dass z.B. bei Rückabwicklungen wie Gutschriften der korrekte Steuersatz verwendet wird.
Erhebliche Auswirkung in der Buchhaltung
Bei der steuerlichen Verarbeitung in Form der Umsatzsteuervoranmeldung per ELSTER muss der gemeldete Umsatz in der jeweiligen Steuerklasse einem entsprechenden Umsatzsteuerbetrag zugeordnet werden. Sage Finanzbuchhaltungsprodukte arbeiten mit Steuercode- und Sachkontenumsätzen, um die erforderlichen Werte für eine Umsatzsteuervoranmeldung korrekt aufzubereiten.
Es ist wichtig, dass die Vorgaben der Finanzverwaltung zur ELSTER Schnittstelle schnellstmöglich veranlasst werden, um Ihnen die entsprechenden Programmanpassungen zur Verfügung zu stellen.
Wiedereinführung der degressiven Afa bei Anlagegütern
Als steuerlicher Investitionsanreiz wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25% Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt.
Die Zeit drängt. Daher arbeitet Sage bereits intensiv an Lösungen, damit Sie bestmöglich in Ihrer Software unterstützt werden.
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